Leben in den Gemeinschaften

la libro de la ordo - Die 4 Lebensabschnitte

sieben mal sieben Jahre

- Dienstjahre -

»Bis zum Sommer nach dem Achtundvierzigsten ist der geevitano dem hohen Volk zu Dienstenn«

aus dem "Buch der Ordnung"

Längstens bis zum 14. Lebensjahr ist der/die junge EvitanerIn ohne Zugehörigkeit zu einem Stammhaus bzw. auf Wanderschaft. Spätestens jetzt muß die Entscheidung fallen zu welchem Haus er/sie gehören will und ob dieses Haus ihn/sie auch aufnimmt.

Es bleibt jedem selbst überlassen sich über die Politik der verschieden Häuser vertraut zu machen. Viele machen es sich nicht leicht, reisen durch die Domänen, besuchen die Städte und sprechen mit Mitgliedern der Häuser die sie interessieren. Selbst in Kriegszeiten ist einem/r EvitanerIn ohne Stammhaus das - unbewaffnete - Reisen nicht verwehrt, denn die Entscheidung die sie treffen müssen, bindet sie normalerweise den Rest ihres Lebens
Ist die Entscheidung gefallen und angenommen wird in einer, je nach Haus verschieden großen und feierlichen, Zeremonie das neue Mitglied aufgenommen. Auch hier wird eine Tätowierung mit dem Symbolen und Namen der neuen Heimat auf die Haut, wieder auf die rechte Schulter, eingeritzt. Nun sind die geevitanoj vollwertige Mitglieder der Gemeinschaft. Sie haben alle Pflichten auf sich genommen, die ihr Haus vorschreibt - genießen aber auch alle Rechte eines Mitgliedes.

Schlecht ist es für einen jungen geevitano, der sich für keines der Häuser entscheiden kann - es haftet Ihnen der Geruch des Verrates an der Gemeinschaft an. Doch auch diese Entscheidung wird akzeptiert und in einem der Gotteshäuser wird sich auch für diesen Fall jemand finden der das Zeichen des Gemeinschaftslosen auf die rechte Schulter tätowiert.

»Doch findet sich Einer ohne rechtem Zeichen so fällt er der Verdammung anheim. Man mag Ihn schlagen, berauben oder in die dunklen Arme der Göttin führen - es sei ohne Schaden für Dich, denn er war schon verdammt.«

aus den "Schriften der Iils"

Die Schriften der Vertrauten der Götter sind noch heute Gesetz. Wagt es tatsächlich jemand, über die Zeitspanne der 14 Jahre hinaus, keine Entscheidung für ein Haus oder für die Gemeinschaftslosigkeit zu fällen - bleibt er also ohne Tätowierung - ist er praktisch vogelfrei. Keiner hat ein Strafe zu befürchten sollte er diesem Individuum Schaden zufügen. Doch zum Glück für die Gesellschaft kommen solche Fälle äußerst selten vor. Es geht jedoch die Mähr, daß es in den Ebenen von Rakal einen großes Haus der Geächteten geben soll - diese Geschichte dient aber wohl vor allem um den Kindern Angst zu machen...

die Jahre nach dem 49.

- Herrenjahre -

»Sieben mal Sieben Sommer genügen um die Schuld der geevitanio abzutragen. Es sei von seinen Aufgaben entbunden«

aus dem "Buch der Ordnung"

Im Rat wird seit nunmehr fast schon 700 Jahren heftig über diese Textzeile des Buchs der Ordnung diskutiert. Zur Zeit ist es in den Domänen meist üblich, daß sich ein Mitglied des Hauses ab dem 50. Lebensjahr aus den Verpflichtungen und Arbeiten die ihn die Hausleitung übertrug, langsam zurückziehen und andern Interessen nachgehen kann - solange es die Würde und Ansehens des Hauses nicht gefährdet.
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